Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Arbeitsentwurf für IT-Dienstleistungen im Rahmen von Bülter-IT. Vor Veröffentlichung sollten sie rechtlich geprüft und an die tatsächliche Vertragsabwicklung angepasst werden.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Bülter-IT ist ein Angebot von Melanie Klußmann-Bülter, die-wegefinderin, Bramscher Allee 115, 49565 Bramsche. Operativer Ansprechpartner für Bülter-IT ist Heinz Bülter.
Diese AGB gelten für Leistungen im Bereich Websites, individuelle Web-Anwendungen und Prozessautomatisierung, soweit sie wirksam in ein Angebot oder einen Vertrag einbezogen werden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot schriftlich oder in Textform angenommen wird.
Für jedes Projekt wird der Leistungsumfang vor Beginn möglichst konkret beschrieben. Änderungen oder Erweiterungen des Umfangs können zu zusätzlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten führen.
3. Leistungen
Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung. Dies kann insbesondere die Erstellung oder Pflege von Websites, die Entwicklung kleiner Web-Anwendungen oder die Einrichtung von Automatisierungen umfassen.
Rechtliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen in der Mitwirkung können den Projektzeitplan verschieben.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Zugangsdaten und sonstige Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Websites und Web-Anwendungen können als Festpreis oder nach Aufwand vereinbart werden. Prozessautomatisierungen erfolgen grundsätzlich nach Stundensatz, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Zahlungsfristen, Abschläge und Schlusszahlungen werden im Angebot festgelegt.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung erhält der Kunde Gelegenheit zur Prüfung. Offensichtliche Mängel oder Änderungswünsche sollten zeitnah mitgeteilt werden. Nach Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen, soweit keine weiteren Leistungen vereinbart sind.
7. Prozessautomatisierung
Automatisierungen greifen in bestehende Abläufe ein und werden nur nach gemeinsamer Analyse umgesetzt. Vor einem produktiven Einsatz sollten Testphase, Datensicherung und Rückfallplan schriftlich festgelegt werden.
8. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell erstellten Ergebnissen. Rechte an verwendeter Standardsoftware, Open-Source-Komponenten, CMS-Systemen oder Diensten Dritter richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
9. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Inhalte, Daten und Drittanbieter-Dienste, die vom Kunden bereitgestellt oder beauftragt werden, wird keine Verantwortung übernommen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust sollte nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nach rechtlicher Prüfung eingeschränkt werden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen einzelner Projektvereinbarungen sollten mindestens in Textform dokumentiert werden.